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   BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63   

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BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63 (https://dejure.org/1963,3319)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1963 - 2 StR 27/63 (https://dejure.org/1963,3319)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1963 - 2 StR 27/63 (https://dejure.org/1963,3319)
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  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63
    Zu der Frage, wann das bei bedingtem Tötungsvorsatz der Fall ist, hat der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, bisher nur in der Entscheidung BGHSt 7, 287, 289 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55] Stellung genommen.

    Die Annahme, daß dieses Verbrechen und der versuchte besonders schwere Raub im Verhältnis der Tateinheit ständen, ist zwar rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 7, 288 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 51/55]), beschwert den Angeklagten jedoch nicht.

  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63
    Diesen etwaigen Verbotsirrtum (vgl. BGHSt 16, 155 [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61]) hat sie indessen rechtsfehlerfrei als vermeidbar und damit für den Schuldspruch unerheblich angesehen.
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63
    Dieser Fall ist jedoch, worauf bereits in BGHSt 15, 291, 293 ff [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60] hingewiesen worden ist, deshalb besonders geartet, weil es dem Täter nur darauf ankam, nicht durch Herbeiholen von Hilfe selbst zu seiner Ermittlung als Täter beizutragen.
  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63
    Die Entscheidung BGHSt 9, 135, in der ausgesprochen ist, daß zwischen beiden Verbrechen Tateinheit möglich sei, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63
    Den Charakter einer Strafverbüßung gewinnt sie erst mit und nur im Umfang der Anrechnung, über die erst zu entscheiden ist, wenn die schuldangemessene Strafe feststeht (vgl. BGHSt 7, 214, 216) [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54].
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